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Sind die Anbohrdurchmesser bei Anbohrung von PVC-Rohren begrenzt?
Diese Anbohrbrücken sind im Anwendungsbereich direkt miteinander vergleichbar. Das TERRA®-Programm ist das „modernere“ Nachfolgeprogramm und besitzt eine integrierte Kugel-Hilfsabsperrung. Die Hilfsabsperrung der Anbohrbrücken A11N und A52K muss mit einem seitlich anzubauenden Exzenter-Hilfsventil realisiert werden. Dieses Hilfsventil muss vor und nach jeder Anbohrung wieder montiert/demontiert werden.
In DVGW Richtlinie W333 Abschnitt 9.2.2 ist dies ausführlich erläutert:
Gussleitungen mit Zementmörtel-Umhüllung nach DIN 30672-2 haben ausreichend Haftung und Glätte sowie eine geringe Mörtelporosität. Eine Entfernung der ZM-Umhüllung sollte in diesem Falle nicht vorgenommen werden.
Jedoch müssen ZM-Umhüllungen, die auf PE-Umhüllungen aufgebracht sind, unbedingt im Bereich der Anbohrarmatur entfernt werden, da sie auf der PE-Oberfläche nicht dicht haften.
Bei PE-umhüllten Leitungen nach DIN 30674-1 sollte diese aus Korrosionsschutzgründen nicht entfernt werden, sofern die Haftung gut ist.
Ja, nach wie vor müssen die in der DIN 19532 in Abschnitt 6.4 aufgelisteten maximalen Anbohrdurchmesser beachtet werden.
PVC-Rohre bis DN 100 dürfen nur mit maximal 27 mm Bohrungsdurchmesser angebohrt werden. DN 125 mit max. 33 mm. Ab DN 150 kann der bei VAG-Anbohrbrücken maximal mögliche Anbohrdurchmesser von 38 mm gewählt werden.
Die VAG Anbohrbrücken TERRA® K1 (Selbstanbohrsystem) und TERRA® K3 (für Anbohrung mit Anbohrgerät) können bis einschließlich DN 150 auch für PE-Leitungen (SDR 11) eingesetzt werden..
Ja! Die VAG PE-Stutzenfittinge haben einen integrierten O-Ring der die Abdichtung zur Anbohrbrücke übernimmt. Das PE-Rohrstück kann an die PE-Hausanschlussleitung mittels Schweißmuffenverbindung angeschlossen werden, oder das kurze Rohrstück wird entfernt und die Leitung direkt zugfest mit dem Stutzen-Fitting verbunden.